Familiäre Solidaritätspflicht versus sozialversicherungsrechtliche Pflegeleistungspflicht
Prof. Dr. Landolt, H. · Pflegerecht · 2025 · Heft 2 · S. 87 bis 91
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Familiäre Solidaritätspflichten Angehörige sind untereinander zur Solidarität ver pflichtet. Die familiäre Solidaritätspflicht wird in rechtlicher Hinsicht unterschiedlich benannt und weist verschiedene Ausprägungen und Inhalte auf. Ehegatten1 sowie Eltern und Kinder2, nicht aber an dere Angehörige sind je gegenseitig zum «Beistand» verpflichtet. Aus dem Wortlaut von Art. 163 Abs. 2 ZGB geht ausdrücklich hervor, dass sich die Unterhaltspflicht auch auf Dienstleistungen, insbe sondere Pflegeund Betreuungshandlungen, am und für den anderen Ehegatten oder die gemeinsamen Kinder beziehen kann, sofern die Bedürfnisse…