CareLit Fachartikel

Ärztlicher Hotelservice für Privatpatienten nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 4 · S. 38 bis 39

Dokument
53161
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2000
Jahrgang 12
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2000-04-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag erläutert ein Urteil des BGH vom 20. Mai 1999. Danach handelt ein Unternehmen, das einen als Ärztlichen Hotelservice bezeichneten Bereitschaftsdienst für Privatpatienten betreibt, nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig, wenn es sich in Telefonbüchern unter dieser Bezeichnung eintragen lässt

Schlagworte

WETTBEWERB RECHT SONSTIGES URTEIL PRIVAT PATIENT Der Arzt und sein Recht Frankfurt