CareLit Fachartikel
Ärztlicher Hotelservice für Privatpatienten nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 4 · S. 38 bis 39
Dokument
53161
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag erläutert ein Urteil des BGH vom 20. Mai 1999. Danach handelt ein Unternehmen, das einen als Ärztlichen Hotelservice bezeichneten Bereitschaftsdienst für Privatpatienten betreibt, nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig, wenn es sich in Telefonbüchern unter dieser Bezeichnung eintragen lässt
Schlagworte
WETTBEWERB
RECHT
SONSTIGES
URTEIL
PRIVAT
PATIENT
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt