CareLit Fachartikel
Verjährungsbeginn erst mit positiver Kenntnis auch des Ersatzpflichtigen
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 4 · S. 42 bis 44
Dokument
53163
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BGH entscheidet in einem Urteil vom 24. Juni 1999, dass auch im Arzthaftungsprozess die Verjährung beginnt, wenn mehrere Ersatzpflichtige ernsthaft in Betracht kommen, erst mit dem Zeitpunkt, in dem begründete Zweifel über die Person des Ersatzpflichtigen nicht mehr bestehen
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
RECHT
SONSTIGES
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt