CareLit Fachartikel
Die Love Parade in Duisburg und das Arbeitsstättenrecht Anwendung der ArbStättV auf Veranstaltungen im Freien
Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 6 · S. 50
Dokument
532220
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Katastrophe bei der Love Parade am 24. Juli 2010 klagte die Staatsanwaltschaft Duisburg zahlreiche Verantwortliche wegen fahrlässiger Tötung an. Das Landgericht Duisburg lehnte aber die Eröffnung des strafrechtlichen Hauptverfahrens unter anderem mit der Begründung ab, dass die Rampe Ost zwar einen Notausgang hatte, sie „als solche jedoch nicht ein Fluchtund Rettungsweg“ war (1). Zugang und Abgang erfolgten im Gegenverkehr ausschließlich durch den Tunnel und über die Rampe Ost.
Schlagworte
Love Parade
Duisburg
Arbeitsstättenrecht
ArbStättV
Fluchtweg
Notausgang
Sicherheitsingenieur
Veranstaltungssicherheit
Disaster
Safety
Legal Liability
Emergency Evacuation
Public Health
Risk Management