CareLit Fachartikel

Die Love Parade in Duisburg und das Arbeitsstättenrecht Anwendung der ArbStättV auf Veranstaltungen im Freien

Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 6 · S. 50

Dokument
532220
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof. Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2025
Jahrgang 10
Seiten
50
Erschienen: 2025-07-03 08:32:37
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Nach der Katastrophe bei der Love Parade am 24. Juli 2010 klagte die Staatsanwaltschaft Duisburg zahlreiche Verantwortliche wegen fahrlässiger Tötung an. Das Landgericht Duisburg lehnte aber die Eröffnung des strafrechtlichen Hauptverfahrens unter anderem mit der Begründung ab, dass die Rampe Ost zwar einen Notausgang hatte, sie „als solche jedoch nicht ein Fluchtund Rettungsweg“ war (1). Zugang und Abgang erfolgten im Gegenverkehr ausschließlich durch den Tunnel und über die Rampe Ost.

Schlagworte

Love Parade Duisburg Arbeitsstättenrecht ArbStättV Fluchtweg Notausgang Sicherheitsingenieur Veranstaltungssicherheit Disaster Safety Legal Liability Emergency Evacuation Public Health Risk Management