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Individualvereinbarung zur Vertretung des Wahlarztes nur mit Grund

N.N. · Anästhesiologie und Intensivmedizin · 2025 · Heft 6 · S. 77 bis 80

Dokument
532265
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2025
Jahrgang 50
Seiten
77 bis 80
Erschienen: 2025-07-03 08:32:37
ISSN
0170-5334
DOI

Zusammenfassung

Mit dem BDAktuell-JUS-Letter Dezember 20242 hatten wir von einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Münster3 berichtet. Eine „gewünschte Stellvertretung“ und ohne inhaltliche Voraussetzungen für den Vertretungsfall verein barte Wahlleistungserbringung durch einen Vertreter des Wahlarztes sei demnach wirksam möglich, da keine konkreten Anforderungen an den Grund der Verhinderung des Chefarztes bestehen. Behandelnder Arzt war in jenem Fall der Leitende Oberarzt und ständiger ärztlicher Vertreter des Chefarztes. Eine Vertretungsnotwendigkeit für den Chefarzt war weder vereinbart, noch lag sie tatsächlich vor.

Schlagworte

Individualvereinbarung Wahlarzt Vertretung BGH Aufklärungspflicht Krankenhausrecht Wahlleistungsvereinbarung Patientenrechte Anästhesie Schadensersatz Patient Rights Legal Aspects Anesthesia Medical Errors Informed Consent Hospitalization