Individualvereinbarung zur Vertretung des Wahlarztes nur mit Grund
N.N. · Anästhesiologie und Intensivmedizin · 2025 · Heft 6 · S. 77 bis 80
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem BDAktuell-JUS-Letter Dezember 20242 hatten wir von einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Münster3 berichtet. Eine „gewünschte Stellvertretung“ und ohne inhaltliche Voraussetzungen für den Vertretungsfall verein barte Wahlleistungserbringung durch einen Vertreter des Wahlarztes sei demnach wirksam möglich, da keine konkreten Anforderungen an den Grund der Verhinderung des Chefarztes bestehen. Behandelnder Arzt war in jenem Fall der Leitende Oberarzt und ständiger ärztlicher Vertreter des Chefarztes. Eine Vertretungsnotwendigkeit für den Chefarzt war weder vereinbart, noch lag sie tatsächlich vor.