CareLit Fachartikel
Werbung von Klinikinstitutionen und Sanatorien Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29. April 1997
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 5 · S. 39 bis 46
Dokument
53595
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine begrenzte Werbung von Klinikinstitutionen und Sanatorien zur Erreichung des betriebswirtschaftlich angestrebten Zieles ist zugelassen. Das Schalten von Werbeanzeigen unter Angabe einer Telefonnummer stellt unter Umständen einen Wettbewerbsverstoß dar
Schlagworte
WETTBEWERB
KRANKENHAUS
SANATORIUM
MARKETING
URTEIL
Krankenhaus und Recht
Frankfurt