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Anrufung der Schlichtungsstelle Bundesarbeitsgericht, Urteil vim 18. Mai 1999

Thomae, H. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 5 · S. 50 bis 54

Dokument
53597
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Thomae, H.
Ausgabe
Heft 5 / 2000
Jahrgang 4
Seiten
50 bis 54
Erschienen: 2000-05-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Es wird festgestellt, dass die Anrufung der Schlichtungsstelle gemäß AVR Caritas/Diakonie nicht Voraussetzung einer zulässigen Klage ist. Die Nichtanrufung gewährt keine prozesshindernde Einrede

Schlagworte

ARBEITSRECHT TARIFVERTRAG URTEIL Entscheidungen Getroffen Anrufung Schlichtungsstelle Geriatrie Multimorbidität Müssen Erschwert Autor Anhand Fallbeispielen Bundesarbeitsgericht Krankenhaus und Recht