CareLit Fachartikel
Anrufung der Schlichtungsstelle Bundesarbeitsgericht, Urteil vim 18. Mai 1999
Thomae, H. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 5 · S. 50 bis 54
Dokument
53597
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es wird festgestellt, dass die Anrufung der Schlichtungsstelle gemäß AVR Caritas/Diakonie nicht Voraussetzung einer zulässigen Klage ist. Die Nichtanrufung gewährt keine prozesshindernde Einrede
Schlagworte
ARBEITSRECHT
TARIFVERTRAG
URTEIL
Krankenhaus und Recht
Frankfurt