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Bezeichnung Direktsaft nicht irreführend im Sinne des Wettbewerbsund Lebensmittelrechts

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 5 · S. 49 bis 57

Dokument
53621
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2000
Jahrgang 4
Seiten
49 bis 57
Erschienen: 2000-05-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag kommentiert ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6. 10. 1998 (nicht rechtskräftig). Dabei geht es um die Bezeichnung Direktsaft. Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Bezeichnung eine neue Erfindung der Werbung für Fruchtsäfte sei und einen hohen Werbewert enthalte

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL MARKETING RECHT SONSTIGES URTEIL Lebensmittel und Recht Frankfurt