CareLit Fachartikel
Das geknickte Zeugnis
Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2000 · Heft 6 · S. 44
Dokument
53728
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BAG stellt in seinem Urteil vom 21.9.1999 fest, dass ein gefalteter Zeugnisbogen nicht zu beanstanden ist. Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses auch mit einem geknickten Zeugnis
Schlagworte
ARBEITSZEUGNIS
ARBEITSRECHT
RECHTSPRECHUNG
Zeugnis
Stellt
Seinem
Urteil
Gefalteter
Zeugnisbogen
Beanstanden
Arbeitgeber
Erfüllt
Anspruch
Arbeitnehmers
Erteilung
Altenheim