CareLit Fachartikel
Vergangenheitsbewältigung durch das BSG Endlich Klarheit in der Abgrenzung der Behandlungsvon der Grundpflege
Richter, R. · Häusliche Pflege, Hannover · 2000 · Heft 6 · S. 45 bis 48
Dokument
53808
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) Klarheit geschaffen in der Abgrenzung der Behandlungsvon der Grundpflege. Die Krankenkassen müssen auch einfache behandlungspflegerische Leistungen bezahlen, die von qualifizierten Pflegekräften erbracht werden. Der Autor schildert die Vergangenheit und die jetzt eindeutige Rechtslage
Schlagworte
ALLGEMEINE PFLEGE
SPEZIELLE PFLEGE
RECHT
URTEIL
Klarheit
Abgrenzung
Grundpflege
Behandlungsvon
Einem
Aktuellen
Bundessozialgericht
Geschaffen
Krankenkassen
Müssen
Einfache
Häusliche Pflege