CareLit Fachartikel

Entscheidend ist der sachliche Grund Befristung des Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2000 · Heft 7 · S. 40

Dokument
54041
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2000
Jahrgang 39
Seiten
40
Erschienen: 2000-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das BAG stellte in seinem Urteil vom 12.01.2000 fest, dass die Befristung des Arbeitsvertrages allenfalls dann mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sachlich gerechtfertigt werden, wenn im Zeitpunkt der letzten Vereinbarung die Prognose erstellt werden kann, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Arbeitnehmers nicht erfolgen werde.

Schlagworte

ARBEITSRECHT ARBEITSVERTRAG ARBEITNEHMER BERATER PROGNOSE RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND PFLEGEHELFER ARBEITSVERHÄLTNIS Altenheim Hannover