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Keine Versendung apothekenpflichtiger Arzneimittel OVG NRW - Urteil vom 26. August 1999 - 13 A 202/99 - (nicht rechtskräftig)
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 7 · S. 79 bis 86
Dokument
54053
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich dürfen Apotheken keine apothekenpflichtige Arzneien oder Impfstoffe versenden. Das VG stellte in einem Urteil fest, dass der Versand möglich sei, wenn der Empfänger ein fachkundiger Heilberufler ist.
Schlagworte
APOTHEKE
ARZNEIMITTEL
ARBEITSVERHÄLTNIS
CHINA
BÄREN
BEURTEILUNG
APOTHEKEN
HANDEL
BERATUNG
APOTHEKER
ÄRZTE
ES
PERSONEN
KRANKENHÄUSER
LEISTUNG
FÜHRUNG