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Präparat aus Krabbenschalen ist kein Lebensmittel Vg Stuttart - Beschluss vom 15. Dez. 99 - 4 K 3744/99 - (nicht rechtskräftig)
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 7 · S. 71 bis 76
Dokument
54217
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Da ein Präparat aus Krabbenschalen Fett aus der Nahrung binden und somit die Aufnahme vermindern soll, soll es kein Lebensmittel, sondern ein Arzneimittel, bzw. ein Schlankheitsmittel sein. Der hieraus entstandene Rechtsstreit wird detailliert geschildert.
Schlagworte
ARZNEIMITTELGESETZ
NAHRUNGSMITTEL
RECHTSVERORDNUNG
RECHTSPRECHUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt