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Präparat aus Krabbenschalen ist kein Lebensmittel Vg Stuttart - Beschluss vom 15. Dez. 99 - 4 K 3744/99 - (nicht rechtskräftig)

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 7 · S. 71 bis 76

Dokument
54217
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2000
Jahrgang 4
Seiten
71 bis 76
Erschienen: 2000-07-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Da ein Präparat aus Krabbenschalen Fett aus der Nahrung binden und somit die Aufnahme vermindern soll, soll es kein Lebensmittel, sondern ein Arzneimittel, bzw. ein Schlankheitsmittel sein. Der hieraus entstandene Rechtsstreit wird detailliert geschildert.

Schlagworte

ARZNEIMITTELGESETZ NAHRUNGSMITTEL RECHTSVERORDNUNG RECHTSPRECHUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt