CareLit Fachartikel
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Die Delegation von Aufgaben in der Pflege
Kirchberg, D. · PflegeImpuls, Starnberg · 2000 · Heft 7 · S. 151 bis 153
Dokument
54261
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer darf wem was anordnen? Wer wird hierfür in die Verwantwortung genommen? Pflegende delegieren Tätigkeiten an Pflegende oder nicht ausgebildete MitarbeiterInnen. Derjenige der handelt, muss auch für die Folgen seiner Handlung einstehen.
Schlagworte
DELEGATION
PFLEGEARBEIT
RECHT
VERANTWORTLICHKEIT
Pflegende
Anordnen
Hierfür
Verwantwortung
Genommen
Delegieren
Tätigkeiten
Ausgebildete
Mitarbeiterinnen
Derjenige
Handelt
PflegeImpuls