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Wenn eine Gehaltserhöhung bei Mitarbeitern ankommen soll. ..

Kroll, C. · BALK INFO, Flensburg · 2000 · Heft 8 · S. 28 bis 29

Dokument
54365
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BALK INFO, Flensburg
Autor:innen
Kroll, C.
Ausgabe
Heft 8 / 2000
Jahrgang 11
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2000-08-01 00:00:00
ISSN
1434-9574
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag behandelt die Entlohnung von MitarbeiterInnen. Bei Gehaltserhöhungen bleibt im Allgemeinen nach Abzug der Steuern nur sehr wenig übrig. Es gibt aber steuerfreie Arbeitgeberleistungen, z. B. Fahrtkostenzuschüsse, Kindergartenzuschuss, Erstattung von Reisekosten, Überlassung von Berufskleidung, Heiratsund Geburtshilfe etc.

Schlagworte

STEUER KOSTEN KOSTENERSTATTUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ES STEUERN WOHNUNG KINDERGÄRTEN LEISTUNG HÖHE ELTERN LEBEN ARBEITSVERHÄLTNIS KLEIDUNG BÜCHER