CareLit Fachartikel
Pflegesatzrecht: Sondertatbestände im Belieben der Kostenträger Krankenhäuser können sich wehren
Quaas, M.; Trefz, U. · Das Krankenhaus, Berlin · 2000 · Heft 8 · S. 611 bis 618
Dokument
54384
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Ausschluss der Schiedsstellenfähigkeit des Sondertatbestandes nach § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV wurde nach der Auffassung der Autoren in den Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen eine einseitige Situation geschaffen.
Schlagworte
KRANKENKASSE
PFLEGESATZ
KRANKENHAUS
RECHT
Ausschluss
Schiedsstellenfähigkeit
Sondertatbestandes
Bpflv
Wurde
Auffassung
Autoren
Verhandlungen
Zwischen
Krankenhäusern
Krankenkassen
Einseitige