CareLit Fachartikel

Pflegesatzrecht: Sondertatbestände im Belieben der Kostenträger Krankenhäuser können sich wehren

Quaas, M.; Trefz, U. · Das Krankenhaus, Berlin · 2000 · Heft 8 · S. 611 bis 618

Dokument
54384
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Quaas, M.; Trefz, U.
Ausgabe
Heft 8 / 2000
Jahrgang 92
Seiten
611 bis 618
Erschienen: 2000-08-01 00:00:00
ISSN
0304-3602
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Ausschluss der Schiedsstellenfähigkeit des Sondertatbestandes nach § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV wurde nach der Auffassung der Autoren in den Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen eine einseitige Situation geschaffen.

Schlagworte

KRANKENKASSE PFLEGESATZ KRANKENHAUS RECHT Ausschluss Schiedsstellenfähigkeit Sondertatbestandes Bpflv Wurde Auffassung Autoren Verhandlungen Zwischen Krankenhäusern Krankenkassen Einseitige