CareLit Fachartikel
Finanzministerium versalzt den Caterern die Suppe - und verteuert das Krankenhauss Mehrvertsteuer: Outsourcing der Gemeinschaftsverpflegung mit neuen Hindernissen
Lang, R. · Klinik-Management-Aktuell, Wegscheid · 2000 · Heft 8 · S. 42 bis 43
Dokument
54501
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Interpretation des Umsatzsteuergesetzes besagt, dass bei Dienstleistungen, und seien sie noch so gering, der begünstigte Mehrwertsteuersatz von 7 % nicht mehr angerechnet werden darf. Dies wirkt sich besonders bei Krankenhäusern der öffentlichen Trägerschaft aus, die keine Mehrwertsteuer geltend machen können.
Schlagworte
STEUER
VERSORGUNGSBEREICH
MANAGEMENT
Interpretation
Umsatzsteuergesetzes
Besagt
Dienstleistungen
Seien
Gering
Begünstigte
Mehrwertsteuersatz
Angerechnet
Wirkt
Besonders
Krankenhäusern
Klinik-Management-Aktuell