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Kurfähigkeitsbescheinigung – wer zahlt?

Pieritz, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2025 · Heft 13 · S. 795

Dokument
547343
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Pieritz, A.
Ausgabe
Heft 13 / 2025
Jahrgang 57
Seiten
795
Erschienen: 2025-07-07 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 122 | Heft 13 | 27. Juni 2025 A 795 Kurfähigkeitsbescheinigung – wer zahlt? Die Freude ist groß: Eine Mutter-/VaterKind-Kur ist genehmigt. Jetzt fordert die Kurklinik für die Aufnahme in die Klinik eine Kurfähigkeitsbescheinigung für alle Anreisenden an, gleich ob behandlungsbedürftig oder Begleitperson. Diese Bescheinigung dient dem Nachweis, dass die untersuchte Person frei von an steckenden Krankheiten ist und an einer Kur teilnehmen kann. Die Erwachsenen

Schlagworte

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