CareLit Fachartikel
Gespenstersehen verlangt unverzügliche Anfertigung eines Computertomogramms
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 9 · S. 112 bis 114
Dokument
54813
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall wurde einem Arzt die Verletzung berufsspezifischer Sorgfaltspflichten vorgeworfen, weil es es versäumt hatte, sofort ein Computertomogramm anfertigen zu lassen, nachdem die Patienten nach einer Hydrozephalus-Operation über Gespenstersehen klagte.
Schlagworte
CT
SORGFALTSPFLICHT
URTEIL
Krankenhaus und Recht
Frankfurt