CareLit Fachartikel

Gespenstersehen verlangt unverzügliche Anfertigung eines Computertomogramms

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 9 · S. 112 bis 114

Dokument
54813
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2000
Jahrgang 4
Seiten
112 bis 114
Erschienen: 2000-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall wurde einem Arzt die Verletzung berufsspezifischer Sorgfaltspflichten vorgeworfen, weil es es versäumt hatte, sofort ein Computertomogramm anfertigen zu lassen, nachdem die Patienten nach einer Hydrozephalus-Operation über Gespenstersehen klagte.

Schlagworte

CT SORGFALTSPFLICHT URTEIL Krankenhaus und Recht Frankfurt