CareLit Fachartikel
Kein Vorrang von Plankrankenhäusern gegenüber Vertragskrankenhäusern
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 9 · S. 116 bis 119
Dokument
54815
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 6. August 1998 befaßt sich das Bundessozialgericht mit der Frage, ob ein Vertragskrankenhaus vor einem Plankrankenhaus gekündigt werden kann.
Schlagworte
VERTRAG
KRANKENHAUS
KUENDIGUNG
URTEIL
Vorrang
Plankrankenhäusern
Gegenüber
Vertragskrankenhäusern
Geriatrie
Hintergrund
Multimorbidität
Erschwert
Autor
Entscheidungen
Getroffen
Seinem