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Berufsbild des Arztes wird nicht mehr von Ärzteschaft bestimmt

Scholz, K. · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2000 · Heft 9 · S. 25 bis 27

Dokument
54845
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover
Autor:innen
Scholz, K.
Ausgabe
Heft 9 / 2000
Jahrgang 73
Seiten
25 bis 27
Erschienen: 2000-09-01 00:00:00
ISSN
0028-9795
DOI

Zusammenfassung

Der Geschäftsverteilungsplan des Bundesverfassungsgerichts weist bestimmte Sachgebiete einzelnen Richterinnen und Richtern zu. So ist die Richterin Jaeger maßgeblich für das Grundrecht der Berufsfreiheit zuständig. Über das Berufsbild des Arztes entscheidet somit Frau Jaeger und nicht mehr die verfaßte Ärzteschaft

Schlagworte

BERUFSBILD AERZTLICHES PERSONAL BUNDESGERICHTSHOF Niedersächsisches Ärzteblatt Hannover