CareLit Fachartikel
Berufsbild des Arztes wird nicht mehr von Ärzteschaft bestimmt
Scholz, K. · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2000 · Heft 9 · S. 25 bis 27
Dokument
54845
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Geschäftsverteilungsplan des Bundesverfassungsgerichts weist bestimmte Sachgebiete einzelnen Richterinnen und Richtern zu. So ist die Richterin Jaeger maßgeblich für das Grundrecht der Berufsfreiheit zuständig. Über das Berufsbild des Arztes entscheidet somit Frau Jaeger und nicht mehr die verfaßte Ärzteschaft
Schlagworte
BERUFSBILD
AERZTLICHES PERSONAL
BUNDESGERICHTSHOF
Niedersächsisches Ärzteblatt
Hannover