CareLit Fachartikel
Diagnosen dürfen länger geheim bleiben
N.N. · Heilberufe · 2017 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Dokument
548607
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sind Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, würden manche Arbeitgeber gern die Diagnosen kennen, um sich gegebenenfalls die Lohnfortzahlung zu sparen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg aber stärkte Schweigepflicht und Datenschutz.
Schlagworte
Arbeitnehmer
Krankheitsdiagnosen
Lohnfortzahlung
Schweigepflicht
Datenschutz
Landesarbeitsgericht
Employment
Sick Leave
Confidentiality
Privacy
Labor Law
Heilberufe