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§ 37 SGB V: Grenzen der Häuslichkeit in stationären Einrichtungen - Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 21.12.1999 (AZ: S 4 KR 389/99) -

Schmolz, U. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2000 · Heft 9 · S. 74 bis 75

Dokument
54873
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Schmolz, U.
Ausgabe
Heft 9 / 2000
Jahrgang 3
Seiten
74 bis 75
Erschienen: 2000-09-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Der Artikel berichtet über einen Urteilsspruch, der die häusliche Krankenpflege betrifft. Der Kläger ist zu 70 % schwerbehindert, hat in der Einrichtung ein Zimmer, lebt in Teilversorgung und ist dort versicherungspflichtig beschäftigt mit dem Ziel, ein erneut selbstständiges Leben führen zu können. Seine Klage auf häusliche Krankenpflege wurde abgewiesen, da er nicht eigenverantwortlich lebt und keine Möglichkeit hat, seinen Haushalt selbst zu führen.

Schlagworte

HAUS- UND FAMILIENPFLEGE GERICHT SOZIALRECHT SOZIALE GESETZGEBUNG URTEIL RECHTSPRECHUNG KRANKENPFLEGE ZEIT MITTAGESSEN FRÜHSTÜCK HYGIENE GESUNDHEIT FISTEL OHR BRONCHITIS SCHREIBEN