Mitglied werden
N.N. · Heilberufe · 2016 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die Hauptsatzung der rheinland-pfälzischen Pflegekammer und das Heilberufsgesetz des Landes ermöglichen auch Pflegefachpersonen, die nicht in Rheinland-Pfalz tätig sind, eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis. „Das exklusive Sonderrecht der rheinland-pfälzischen Pflegekammer, auch Mitglieder aus anderen Bundesländern aufzunehmen, setzt ein starkes politisches Signal für die Errichtung von Pflegekammern in ganz Deutschland. Gerade aus den Bundesländern, in denen die politische Entwicklung noch nicht so weit ist wie in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, verzeichnen wir ein reges Interess…