Mehr Transparenz
N.N. · Heilberufe · 2016 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Auf Antrag des GKV Spitzenverband hat die Schiedsstelle über die Änderungen in der Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) entschieden. Die geänderte PTVA tritt damit in Kraft, geprüft wird hiernach erst ab 2017. Für den Nachweis, ob die Prüfkriterien erfüllt sind, dient künftig nicht mehr nur die Pflegedokumentation, sondern auch die Befragung von Pflegefachkräften. „Für die Pflegebedürftigen wird die Transparenz erhöht, die Prüfer fokussieren nicht mehr allein auf die Dokumentation, sondern als Nachweis der Qualität sprechen sie auch mit den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und den Pflegekräften.…