CareLit Fachartikel
§ 1906 Abs. 4 BGB analog in der ambulanten Pflege?
Neumann, S. · PflegeRecht, Neuwied · 2000 · Heft 9 · S. 286 bis 293
Dokument
54903
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autorin kommt nach ihren Überlegungen zu dem Ergebnis, dass der § 1906 Abs. 4 BFB im häuslichen Bereich bei der Familienpflege analog anwendbar ist. In der Praxis wird teilweise schon im häuslichen Bereich eine Genehmigung für unterbringungsähnliche Maßnahmen erteilt.
Schlagworte
AMBULANTE PFLEGE
FREIHEITSENTZUG
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
PflegeRecht
Neuwied