CareLit Fachartikel
Wer haftet bei Verkehrssicherungspflichten?
N.N. · Heilberufe · 2015 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
549046
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neben der Einhaltung des pflegefachlichen Standards kommt auch der Einhaltung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten eine erhebliche haftungsrechtliche Bedeutung zu. Jeder Patient und Bewohner ist vor Schädigungen zu schützen, die ihm wegen Krankheit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung durch ihn selbst oder durch die Einrichtung oder ihre bauliche Gestaltung drohen.
Schlagworte
Verkehrssicherungspflichten
Haftung
Patienten
Schädigungen
Pflege
bauliche Gestaltung
körperliche Einschränkung
geistige Einschränkung
Liability
Patient Safety
Risk Management
Health Facilities
Standards of Care
Negligence
Heilberufe