Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff — ist er wirklich relevant für die Praxis?
N.N. · Heilberufe · 2014 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dieser Legislatur soll er endlich kommen: der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Und zwar so, dass er bis zur nächsten Wahl nicht nur beschlossen, sondern Lebensrealität ist, sagt der Pflegebeauftragte der Bundesregierung. „Dazu braucht es keine Kommissionen mehr, es ist alles geklärt. Wir werden zu einer neuen Einstufungspraxis kommen und den Pflegebedarf nicht mehr nur über körperliche Defizite definieren“, so Karl-Josef Laumann kürzlich in einem Zeitungsinterview. Wird der neue Begriff die Situation für Pflegebedürftige und Pflegekräfte verbessern? Nicht alle sind davon überzeugt. Ein neuer Pflegebegriff se…