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Kasse zahlt nur Fahrten zum nächsten Arzt

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 16 · S. 1 bis 1

Dokument
549649
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 16 / 2015
Jahrgang 10
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

Schwer Gehbehinderte haben keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zu einem beliebigen Arzt. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nur das Taxi zur nächstgelegenen Praxis bezahlen, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Ausnahmen gebe es nur bei zwingenden, insbesondere medizinischen Gründen. Damit scheiterte ein Gehbehinderter mit seinen Einwänden gegen die von der DAK vorgeschlagenen Praxen: Eine habe keine Hausbesuche angeboten, ein Lungenmediziner spreche einen schwer verständlichen Dialekt, ein Augenarzt könne keine Laser-Behandlungen durchführen. Das BSG sah keine Behinderung der fr…

Schlagworte

Gehbehinderung Fahrtkostenerstattung gesetzliche Krankenkassen nächstgelegene Praxis Bundessozialgericht Arztwahl Transportation Costs Health Insurance Disabled Persons Access to Health Care Social Security Legal Decision MMW - Fortschritte der Medizin