CareLit Fachartikel
Diener zweier Herren
Weiss, T. · Altenpflege, Hannover · 2000 · Heft 1 · S. 56 bis 57
Dokument
54978
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Arbeitsrecht gelten AltenpflegeschülerInnen als Auszubildende, nach dem Schulrecht als SchülerInnen. Aber damit nicht genug: im Ausbildungsvertrag kann man noch auf andere rechtliche Spitzfindigkeiten stoßen.
Schlagworte
RECHT
ARBEITSRECHT
ALTENPFLEGESCHUELER
ALTENPFLEGEAUSBILDUNG
DEUTSCHLAND
ALTENPFLEGE
ELEMENTE
TERMINOLOGIE
AUSBILDUNGSSTAND
ES
ARBEITSPLATZ
UNTERRICHT
ZIELE
PRAXIS
BEURTEILUNG
ZEIT