CareLit Fachartikel
So rechnen Sie ein ärztliches Konsil ab
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
549998
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ In der GOÄ gibt es für das ärztliche Konsil die Nr. 60. Am häufigsten dürfte im niedergelassenen Bereich das telefonische Konsil zwischen Vertragsärzten oder mit einem Krankenhausarzt sein. Die Nr. ist beliebig oft berechnungsfähig. …
Schlagworte
ärztliches Konsil
GOÄ
Nr. 60
telefonisches Konsil
Vertragsärzte
Krankenhausarzt
Abrechnung
Consultation
Medical Fees
Physicians
Telephone
Hospitals
MMW - Fortschritte der Medizin