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Was geht neben der Nr. 100 GOÄ?

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
550091
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 18 / 2017
Jahrgang 12
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

? Dr. W. Sigler, Allgemeinarzt/Notarzt, Baden-Württemberg: Kann bei einem Toten im Straßenverkehr neben der Nr. 100 GOÄ die Nr. 4 für die Klärung bestimmter Verletzungsmuster und auch die Nr. 56 als Verweilgebühr zwischen der Ausstellung der vorläufigen Totenbescheinigung und der ärztlichen Leichenschau abgerechnet werden? Dürfen in diesem besonderen Fall alle Positionen 3,5-fach gesteigert werden? Welche Kosten können des Weiteren in Rechnung gestellt werden? …

Schlagworte

GOÄ Totenbescheinigung Leichenschau Straßenverkehr Verletzungsmuster Abrechnung Verweilgebühr Allgemeinarzt Notarzt Baden-Württemberg Death Forensic Medicine Medical Fees Traffic Accidents Autopsy Medical Examination