Palliativmedizin soll extrabudgetär vergütet werden — und es gibt neue Leistungen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Ab dem 1. Oktober 2017 werden neue Abrechnungspositionen für Leistungen bei Palliativpatienten in den EBM eingeführt. Konkret werden das die Nr. 37 300 für die palliativmedizinische Ersterhebung, die Nr. 37 302 für eine Koordinationspauschale, die Nr. 37 317 für die telefonische Erreichbarkeit und Besuchsbereitschaft sowie die Nr. 37 318 für eine telefonische Beratung von mindestens fünf Minuten Dauer sein. Die Abrechnung ist allerdings nur möglich, wenn der Arzt eine sehr zeitaufwändige Weiterbildung durchlaufen hat (Tab. 1). Tab. 1 Qualifikationsvoraussetzungen für Hausärzte, die die neuen Palliativleistunge…