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KV Westfalen-Lippe muss Kombinationsnarkose mit Maske zur Erbringung einer Retrobulbär-Anästhesie bei Katarakt-Operationen bezahlen
Hohmann, U. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 1 · S. 122 bis 123
Dokument
55033
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Abrechnungspraxis der KV Westfalen-Lippe, die die Vergütung der Kombintionsnarkose mit Maske verändert hatte. Das Sozialgericht Dortmund gab aber einem Kläger Recht, die neue Vergütungspraxis entspreche nicht geltendem Recht.
Schlagworte
KOMBINATIONSNARKOSE
NARKOSE
VERGUETUNG
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt