CareLit Fachartikel
Keine Zusatzbezeichnung Akupunktur auf Praxisschild
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 1 · S. 141 bis 144
Dokument
55039
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag beschreibt das Urteil und vorhergehende Verfahren zu der Frage ob die Zusatzbezeichnung Akupunktur auf dem Praxisschild aufgeführt werden darf. Im November 1999 entschied das OVG Niedersachsen im vorliegenden Fall dagegen.
Schlagworte
AERZTEKAMMER
NIEDERGELASSENER ARZT
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt