CareLit Fachartikel
GOÄ: Bei der Sono kein Geld verschenken
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
550403
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die Ultraschalluntersuchung eines Organs wird in der GOÄ nach Nr. 410 abgerechnet und ist mit 200 Punkten bewertet. Als Organ gilt dabei ein zusammenhängender Körperteil, der eine Einheit mit bestimmten Funktionen bildet. Paarige Organe wie die Nieren stellen deshalb jeweils ein eigenes Organ dar. Auch Gallenblase, Gallenwege, Hoden, Nebenhoden, Speicheldrüsen, Schilddrüse, Epithelkörperchen der Nebenschilddrüse sind jeweils eigene Organe. Für die Untersuchung eines weiteren Organs kann zusätzlich die Nr. 420 berechnet werden, allerdings nur bis zu dreimal pro Sitzung, …
Schlagworte
Ultraschalluntersuchung
GOÄ
Abrechnung
Organe
Punktebewertung
Gallenblase
Nieren
Hoden
Schilddrüse
Nebenschilddrüse
Ultrasonography
Medical Fees
Organ
Gallbladder
Kidney
Testis