CareLit Fachartikel

GOÄ: Bei der Sono kein Geld verschenken

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
550403
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 12
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Die Ultraschalluntersuchung eines Organs wird in der GOÄ nach Nr. 410 abgerechnet und ist mit 200 Punkten bewertet. Als Organ gilt dabei ein zusammenhängender Körperteil, der eine Einheit mit bestimmten Funktionen bildet. Paarige Organe wie die Nieren stellen deshalb jeweils ein eigenes Organ dar. Auch Gallenblase, Gallenwege, Hoden, Nebenhoden, Speicheldrüsen, Schilddrüse, Epithelkörperchen der Nebenschilddrüse sind jeweils eigene Organe. Für die Untersuchung eines weiteren Organs kann zusätzlich die Nr. 420 berechnet werden, allerdings nur bis zu dreimal pro Sitzung, …

Schlagworte

Ultraschalluntersuchung GOÄ Abrechnung Organe Punktebewertung Gallenblase Nieren Hoden Schilddrüse Nebenschilddrüse Ultrasonography Medical Fees Organ Gallbladder Kidney Testis