EU-Ausländer: Behandlung wird unbürokratischer
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Zum 1. Juli 2017 gibt es einige Änderungen beim Einsatz der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die KBV und GKV-Spitzenverband in der Anlage 20 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) vereinbart haben. Ab diesem Zeitpunkt entfällt das Muster 80 für die Dokumentation des Behandlungsanspruchs eines im europäischen Ausland Versicherten. Stattdessen reicht es künftig, wenn die Arztpraxis sich eine Kopie der EHIC bzw. der provisorischen Ersatzbescheinigung macht. Außerdem ist die Praxis ab Juli nicht mehr verpflichtet, den Identitätsnachweis des Versicherten — also Ausweis oder Reisepass — zu kopieren. …