CareLit Fachartikel

Dichtung und Wahrheit im Arbeitszeugnis 2. Teil des Urteils d LAG Hamm vom 17. Dez. 1998

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2000 · Heft 1 · S. 862 bis 865

Dokument
55055
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 1 / 2000
Jahrgang 39
Seiten
862 bis 865
Erschienen: 2000-10-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

In diesem Teil werden die Punkte erläutert, zu denen das Arbeitszeugnis Aussagen machen muss. Die Verwendung widersprüchlicher Formulierungen ist unzulässig, desgleichen die Benutzung von Geheimsprache. Der Arbeitnehmer hat in solchen Fällen Anspruch auf Zeugnisberichtigung.

Schlagworte

ARBEITSZEUGNIS URTEIL ARBEITGEBER ARBEITNEHMER FÜHRUNG ES LEISTUNG BEURTEILUNG VERHALTEN PERSONEN SOZIALVERHALTEN PFLEGEPERSONEN WAHRNEHMUNG HAND RECHTSANWÄLTE TELEFON