CareLit Fachartikel
Neue EBM-Ziffern für die Cannabisverordnung
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
550570
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit dem 10. März 2017 Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. So ist es im § 31 Abs. 6 SGB V festgeschrieben worden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt begleitend eine nicht-interventionelle Erhebung durch, für die die verordnenden Vertragsärzte Daten erfassen und bereitstellen müssen. Diese Begleiterhebung endet am 31. März 2022. …
Schlagworte
Cannabis
EBM-Ziffern
Versorgung
schwerwiegende Erkrankung
Dronabinol
Nabilon
Arzneimittel
BfArM
nicht-interventionelle Erhebung
Vertragsärzte
Nabilone
Medical Cannabis
Drug Prescriptions
Surveys
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