CareLit Fachartikel

Neue EBM-Ziffern für die Cannabisverordnung

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 9 · S. 1 bis 1

Dokument
550570
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 12
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit dem 10. März 2017 Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. So ist es im § 31 Abs. 6 SGB V festgeschrieben worden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt begleitend eine nicht-interventionelle Erhebung durch, für die die verordnenden Vertragsärzte Daten erfassen und bereitstellen müssen. Diese Begleiterhebung endet am 31. März 2022. …

Schlagworte

Cannabis EBM-Ziffern Versorgung schwerwiegende Erkrankung Dronabinol Nabilon Arzneimittel BfArM nicht-interventionelle Erhebung Vertragsärzte Nabilone Medical Cannabis Drug Prescriptions Surveys MMW - Fortschritte der Medizin