GOÄ: So rechnet man korrekt analog ab
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ § 6 Abs. 2 der GOÄ sieht vor, dass ärztliche Leistungen, die sich nicht im Gebührenverzeichnis finden, entsprechend einer nach Art, Kostenund Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden können. Mit den Jahrzehnten ist diese Regelung immer bedeutender geworden, da immer neue Leistungen in der Medizin auftauchen, die GOÄ aber einfach nicht reformiert wird. Nicht immer ist es einfach, die richtige Analogziffer zu finden — und private Krankenversicherungen und Beihilfestellen stellen sich immer öfter quer. Es ist deshalb wichtig, sorgfältig vorzugehen und ggf. Vorschläge der Bundesärztekammer oder von Ger…