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Viele Leistungen können delegiert werden

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
550635
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 12
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Die Allgemeinen Bestimmungen des EBM sehen unter Punkt I.2.2 vor, dass eine Nr. nur berechnet werden kann, wenn der Arzt die für die Abrechnung relevanten Inhalte „gemäß §§ 14a, 15 und § 25 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) persönlich erbringt“. Das klingt etwas kompliziert, zumal hier auf den BMV-Ä verwiesen wird, der nicht unbedingt zur Gewohnheitslektüre der Vertragsärzte zählen dürfte. Die Beachtung der Auflage ist aber unumgänglich — allein schon deshalb, weil man ansonsten unvermittelt in eine Plausibilitätsprüfung nach Zeitvorgaben verwickelt werden könnte. Bei den persönlich zu erbringenden Leistungen…

Schlagworte

EBM Abrechnung Arzt BMV-Ä Leistungen Delegation Plausibilitätsprüfung Zeitvorgaben Regress Staatsanwalt Health Care Costs Medical Audit Physician's Role Health Care Reform Medical Records Professional Misconduct