CareLit Fachartikel
Reisen bildet...und manchmal auf Kosten des Betriebs Beim bezahlten Bildungsurlaub kommt es in erster Linie auf das Bundesland an
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2000 · Heft 1 · S. 53 bis 54
Dokument
55083
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bericht zeigt auf, was bei der Beantragung von Bildungsurlaub zu beachten ist. So gibt es keine bundesweite Regelung, Bildungsurlaub ist Ländersache und wird somit unterschiedlich behandelt. Vorab ist für jeden zu klären, ob es eine förderungswürdige Veranstaltung ist und ob die Formalitäten eingehalten worden sind.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITNEHMER
BUNDESLAENDER
BILDUNG
WEITERBILDUNG
REISEN
DEUTSCHLAND
ZEIT
PATIENTEN
SPRACHE
BERLIN
ARBEIT
HAND
RÜCKEN
HERZ
ES