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Reisen bildet...und manchmal auf Kosten des Betriebs Beim bezahlten Bildungsurlaub kommt es in erster Linie auf das Bundesland an

Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2000 · Heft 1 · S. 53 bis 54

Dokument
55083
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Muschiol, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2000
Jahrgang 9
Seiten
53 bis 54
Erschienen: 2000-10-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Der Bericht zeigt auf, was bei der Beantragung von Bildungsurlaub zu beachten ist. So gibt es keine bundesweite Regelung, Bildungsurlaub ist Ländersache und wird somit unterschiedlich behandelt. Vorab ist für jeden zu klären, ob es eine förderungswürdige Veranstaltung ist und ob die Formalitäten eingehalten worden sind.

Schlagworte

URLAUB ARBEITNEHMER BUNDESLAENDER BILDUNG WEITERBILDUNG REISEN DEUTSCHLAND ZEIT PATIENTEN SPRACHE BERLIN ARBEIT HAND RÜCKEN HERZ ES