Kasse muss Leistungsantrag aktiv ablehnen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Wenn ärztliche Leistungen nicht unmissverständlich Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs sind, kann der Versicherte einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun in zwei Fällen, in denen ein solcher Antrag gestellt wurde, die Zahlungspflicht der Krankenkasse bestätigt, da deren Entscheidung jeweils nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgte (Az.: B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R). Die Vorinstanzen hatten noch unterschiedlich entschieden. Das BSG bestätigte so eine Entscheidung des saarländischen Landessozialgerichts und hob ein gegenteilig lautendes Urteil des Landes…