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Telematik-Zwang für Praxen verschoben — Kostenerstattung sinkt trotzdem

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
550998
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 20 / 2017
Jahrgang 12
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Die Bundesregierung hat die sanktionsbewehrte Frist für die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) per Verordnung um eine halbes Jahr verlängert. Erst ab dem 1. Januar 2019 muss in jeder Vertragsarztpraxis die Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten möglich sein. Praxen, die bis dahin noch nicht soweit sind, wird ab diesem Zeitpunkt die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um 1% gekürzt — und zwar so lange, bis sie das VDSM einführen. Der Grund für die Fristverlängerung ist, dass die Betreibergesellschaft gematik nicht alle erforderlichen Maßnahmen pünktlich u…

Schlagworte

Telematik Versichertenstammdatenmanagement Fristverlängerung Vertragsarztpraxis Kostenerstattung Vergütung gematik Health Care Reform Health Policy Medical Records Systems Computerized Physician's Practice Patterns Reimbursement Mechanisms Data Management MMW - Fortschritte der Medizin