Telematik-Zwang für Praxen verschoben — Kostenerstattung sinkt trotzdem
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die Bundesregierung hat die sanktionsbewehrte Frist für die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) per Verordnung um eine halbes Jahr verlängert. Erst ab dem 1. Januar 2019 muss in jeder Vertragsarztpraxis die Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten möglich sein. Praxen, die bis dahin noch nicht soweit sind, wird ab diesem Zeitpunkt die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um 1% gekürzt — und zwar so lange, bis sie das VDSM einführen. Der Grund für die Fristverlängerung ist, dass die Betreibergesellschaft gematik nicht alle erforderlichen Maßnahmen pünktlich u…