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Gericht: Prüfzeiten im EBM sind in Stein gemeißelt!

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
551070
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 20 / 2017
Jahrgang 12
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass die im Anhang 3 des EBM angegebenen Prüfzeiten im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung nach Zeitprofilen verbindlich anzuwenden sind (Az.: L 4 KA 65/14). Dies ergibt sich daraus, dass der EBM ein Normsetzungsvertrag ist, den Gerichte nur eingeschränkt kontrollieren können. Der Bewertungsausschuss, der den EBM seinerzeit beschlossen hat, hat einen weiten Gestaltungsspielraum. Ein Gericht kann allenfalls prüfen, ob der Ausschuss die Grenzen dieses Spielraums eingehalten hat und er seine Normen auf eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage stützt. …

Schlagworte

Hessisches Landessozialgericht Prüfzeiten EBM Plausibilitätsprüfung Normsetzungsvertrag Bewertungsausschuss Gestaltungsspielraum Ermächtigungsgrundlage Health Care Reform Legal Issues Social Justice Health Policy Health Services Accessibility Quality Assurance Health Care MMW - Fortschritte der Medizin