Gericht: Prüfzeiten im EBM sind in Stein gemeißelt!
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass die im Anhang 3 des EBM angegebenen Prüfzeiten im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung nach Zeitprofilen verbindlich anzuwenden sind (Az.: L 4 KA 65/14). Dies ergibt sich daraus, dass der EBM ein Normsetzungsvertrag ist, den Gerichte nur eingeschränkt kontrollieren können. Der Bewertungsausschuss, der den EBM seinerzeit beschlossen hat, hat einen weiten Gestaltungsspielraum. Ein Gericht kann allenfalls prüfen, ob der Ausschuss die Grenzen dieses Spielraums eingehalten hat und er seine Normen auf eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage stützt. …