Was tun, wenn die PKV nicht zahlt?
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 2 · S. 28 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
! MMW-Experte Walbert: Bei Vitamin D empfehle ich, eine kurze Bescheinigung zur Vorlage bei der PKV auszustellen mit dem Hinweis auf die in den Arzneimittelrichtlinien zur Erstattungsfähigkeit vorgesehenen Indikationen. Damit sollte der Patient seine Forderung durchsetzen können. Bei Impfungen, die von der STIKO nicht allgemein empfohlen werden, lohnt es sich, zunächst einmal bei der Sächsischen Impfkommission nachzuschauen. Deren Empfehlungen sind offensichtlich mehr von Rationalität als von Wirtschaftlichkeit geprägt. Damit sind wir beim eigentlichen Thema: Oft finden sich in den Ablehnungstexten der PKV Formu…