Epileptiker als BG-Fall: So geht’s!
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 3 · S. 24 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
! MMW-Experte Walbert: Bei der Abrechnung mit der BG gilt erst einmal grundsätzlich nicht das Quartal als Behandlungsfall, sondern „die gesamte ambulante Versorgung, die von demselben Arzt nach der ersten Inanspruchnahme innerhalb von drei Monaten an demselben Patienten zu Lasten desselben gesetzlichen UV-Trägers vorgenommen worden ist. “ Die zeitgerechte Abrechnung eines BG-Falls ist also unabhängig von der Quartalsabrechnung. Die Liquidation wird direkt an die zuständige BG gestellt — und muss nach den Vorschriften der Unfallversicherungs-GOÄ (UV-GOÄ) erstellt werden, nicht nach jenen der normalen GOÄ. Betrach…