CareLit Fachartikel
Standards sind vorweggenommene Sachverständigengutachten Rechtsexperte Böhme zur Verbindlichkeit der Anti-Dekubitus-Leitlinien
Böhme, H. · Pro Alter, Köln · 2000 · Heft 1 · S. 55 bis 56
Dokument
55261
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor nimmt Stellung zu den Fragen welche rechtliche Verbindlichkeit Pflegestandards haben. Und ob Pflegeeinrichtungen, die die Leitlinien zur Dekubitusprophylaxe nicht einhalten, demnächst haftbar gemacht werden, wenn Druckgeschwüre bei Personen auftreten, die von ihnen versorgt werden.
Schlagworte
STANDARD
DEKUBITUSPROPHYLAXE
DEKUBITUS
PFLEGESTANDARD
RECHT
Pro Alter
Köln