CareLit Fachartikel
GOÄ: Fremdanamnese richtig einsetzen und abrechnen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
553566
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die Nr. 4 GOÄ gibt vor, dass eine Fremdanamnese im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken stehen muss. Gefordert wird ferner die Unterweisung und Führung der Bezugsperson. Die Leistung kann im selben Behandlungsfall — in der GOÄ ist das der Monat — nur einmal berechnet werden, auch wenn mehrere Bezugspersonen angeleitet werden. Beim selben Arzt-Patienten-Kontakt ist die Nr. 4 neben den Nrn. 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und 835 ausgeschlossen. In Rechnung gestellt wird sie dem Patienten, dessen Krankheit man behandelt. …
Schlagworte
GOÄ
Fremdanamnese
Behandlung
Bezugsperson
Abrechnung
Arzt-Patienten-Kontakt
Medical Records
Patient Care Team
Health Care Costs
Medical History Taking
Patient Education
Medical Billing
MMW - Fortschritte der Medizin