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GOÄ: Fremdanamnese richtig einsetzen und abrechnen

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
553566
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 13
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Die Nr. 4 GOÄ gibt vor, dass eine Fremdanamnese im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken stehen muss. Gefordert wird ferner die Unterweisung und Führung der Bezugsperson. Die Leistung kann im selben Behandlungsfall — in der GOÄ ist das der Monat — nur einmal berechnet werden, auch wenn mehrere Bezugspersonen angeleitet werden. Beim selben Arzt-Patienten-Kontakt ist die Nr. 4 neben den Nrn. 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und 835 ausgeschlossen. In Rechnung gestellt wird sie dem Patienten, dessen Krankheit man behandelt. …

Schlagworte

GOÄ Fremdanamnese Behandlung Bezugsperson Abrechnung Arzt-Patienten-Kontakt Medical Records Patient Care Team Health Care Costs Medical History Taking Patient Education Medical Billing MMW - Fortschritte der Medizin