CareLit Fachartikel
Bei Personalsuche nicht in Diskriminierungsfalle tappen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
553914
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Früher war die Mitarbeitersuche einfach: Man gab eine Stellenanzeige auf und suchte sich den Bewerber aus, der am besten gefiel und ins Praxisteam passte. Seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist, muss man sich jedes Wort in der Stellenausschreibung genau überlegen. Denn wer sich auch nur dem Verdacht aussetzt, einen Bewerber aus diskriminierenden Gründen abgelehnt zu haben, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Bis zu drei Monatsgehälter können ausgemusterte Kandidaten fordern. …
Schlagworte
Personalsuche
Diskriminierung
AGG
Stellenanzeige
Bewerber
Praxisteam
finanzielle Konsequenzen
Gleichbehandlungsgesetz
Discrimination
Employment
Job Description
Equal Employment Opportunity
Human Resources
Labor Law
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