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Bei Personalsuche nicht in Diskriminierungsfalle tappen

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
553914
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 12
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Früher war die Mitarbeitersuche einfach: Man gab eine Stellenanzeige auf und suchte sich den Bewerber aus, der am besten gefiel und ins Praxisteam passte. Seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist, muss man sich jedes Wort in der Stellenausschreibung genau überlegen. Denn wer sich auch nur dem Verdacht aussetzt, einen Bewerber aus diskriminierenden Gründen abgelehnt zu haben, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Bis zu drei Monatsgehälter können ausgemusterte Kandidaten fordern. …

Schlagworte

Personalsuche Diskriminierung AGG Stellenanzeige Bewerber Praxisteam finanzielle Konsequenzen Gleichbehandlungsgesetz Discrimination Employment Job Description Equal Employment Opportunity Human Resources Labor Law MMW - Fortschritte der Medizin